Dienstag, 10. November 2009

Aufruf zur Information von Hausärzten, Frauenärztinnen und Kinderärzten

Informationsschreiben an Ärzte
Menschenverstand Schweiz hat ein Informationsschreiben für die impfenden Ärzte in der Schweiz verfasst. Es ist uns wichtig, dass sie sich über die Gefährlichkeit von Adjuvantien - insbesondere für Schwangere und Kinder - sowie über den eventuellen Haftungsausschluss seitens der Pharmaunternehmen bewusst sind.

Bitte helfen Sie mit, unsere Ärzte zu informieren: Drucken Sie den Brief aus und schicken Sie ihn Ihrer Hausärztin, Kinderärztin, Ihrem Gynäkologen, oder versenden Sie ihn per E-Mail.

Druck auf das Pflegepersonal
Seit Dienstag erreichen uns Anrufe von Angehörigen der Pflegeberufe, die vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzt werden, sich impfen zu lassen. Gemäss geltendem Recht darf niemand zur Impfung gezwungen werden. Androhung von Sanktionen sind ungesetzlich, wie z.B. erzwungener unbezahlter Urlaub oder Kündigung. Sie haben die Möglichkeit, sich bei individuellen Fragen bei Ihrem kantonalen Arbeitsgericht zu informieren. Wenn Sie sich organisieren, können sie auch den Berufsverband SBK einschalten. In unserem Forum besteht die Möglichkeit, sich auszutauschen und zu organisieren.

Wir empfehlen zudem, die betreffenden Oberärzte mit unseren Unterlagen zu informieren.

Das Merkblatt FAQ-PANDEMIA vom SECO gibt Antworten auf viele Fragen betreffend Arbeitsplatz und Arbeitsrecht - Frage 16 stellt die Rechtslage klar bezüglich Impfzwang:

"Kann der Betrieb seine Angestellten zu einer Grippeimpfung zwingen?

Nein, in der Schweiz gibt es keinen Impfzwang. Eine Zwangsimpfung auf Anordnung des Arbeitgebers dürfte auch im Falle einer Pandemie nicht durchsetzbar sein."

MVS Brief an Ärzte herunterladen

FAQs “Pandemie und Betriebe”

Brief an BAG

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen